Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisstadt Euskirchen ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.kultur-euskirchen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der nachfolgend aufgeführten Barrieren teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der BITV NRW vereinbar.
Grundlage dieser Einschätzung ist eine Selbstbewertung anhand einer repräsentativen technischen und redaktionellen Stichprobe. Dabei wurden unter anderem die Startseite, die Veranstaltungsübersicht, einzelne Inhaltsseiten, die Teamseite, die Kontaktseite, die Sitemap und die Informationen zur Zugänglichkeit des Stadttheaters untersucht.
Es handelt sich nicht um eine vollständige Prüfung sämtlicher Seiten, Inhalte und Funktionen der Website.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Überschriften und Dokumentstruktur
Die Überschriftenstruktur ist auf einzelnen Seiten noch nicht durchgängig logisch aufgebaut. Im Veranstaltungsslider können Überschriften einer untergeordneten Ebene vor der Hauptüberschrift der jeweiligen Seite erscheinen. Zudem werden teilweise Überschriftenebenen übersprungen.
Dies kann die Orientierung und Navigation für Menschen erschweren, die Screenreader oder andere assistive Technologien verwenden.
Semantische Seitenbereiche
Der Hauptinhalt ist nicht auf allen Seiten technisch korrekt als Hauptbereich ausgezeichnet. Dies betrifft insbesondere die Startseite, die Kontaktseite und die Sitemap.
Dadurch kann die gezielte Navigation zwischen den verschiedenen Seitenbereichen mit Screenreadern beeinträchtigt sein.
Automatisch bewegte Inhalte
Der große Veranstaltungsslider wird in bestimmten Bildschirmansichten automatisch abgespielt. Eine eindeutig erkennbare und vollständig mit der Tastatur bedienbare Möglichkeit, diese Bewegung anzuhalten oder zu beenden, steht derzeit nicht zur Verfügung.
Automatisch wechselnde Inhalte können insbesondere für Menschen mit Seh-, Konzentrations- oder motorischen Einschränkungen die Nutzung der Website erschweren.
Bedienelemente des Veranstaltungssliders
Die Schaltflächen zur Steuerung des Veranstaltungssliders sind nicht durchgängig eindeutig und unterscheidbar bezeichnet. Dadurch kann für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern teilweise nicht klar erkennbar sein, welche Funktion ein Bedienelement ausführt oder auf welchen Inhalt es sich bezieht.
Mobile Navigation
Die Schaltfläche zum Öffnen des mobilen Menüs ist technisch innerhalb eines weiteren interaktiven Elements angeordnet. Diese Verschachtelung kann bei der Bedienung mit der Tastatur oder mit einem Screenreader zu einer uneinheitlichen oder nicht eindeutig erkennbaren Funktion führen.
Begründung
Die genannten Barrieren entstehen insbesondere durch die technische Struktur des bestehenden Content-Management-Systems, die eingesetzte Slider-Komponente und redaktionell gewachsene Inhalte.
Die Kreisstadt Euskirchen arbeitet daran, die festgestellten Barrieren schrittweise zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere:
- die Korrektur der Überschriftenstruktur;
- die semantisch korrekte Auszeichnung der Seitenbereiche;
- die Ergänzung einer barrierefreien Pausen- oder Stoppfunktion für automatisch bewegte Inhalte;
- die eindeutige Bezeichnung der Bedienelemente des Veranstaltungssliders;
- die Überarbeitung der mobilen Navigation;
- die fortlaufende Prüfung von Alternativtexten, Linkbezeichnungen und neu veröffentlichten Dokumenten.
Externe Inhalte und Angebote
Die Website enthält Links zu eigenständigen Angeboten externer Anbieter, beispielsweise zu Ticketshops, Veranstaltungsseiten, Newsletterdiensten und sozialen Netzwerken.
Diese externen Angebote liegen nicht im Verantwortungsbereich der Kreisstadt Euskirchen und sind nicht Bestandteil dieser Erklärung. Für deren barrierefreie Gestaltung sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Barrierefreie Alternativen
Wenn Sie einen Inhalt oder ein Dokument dieser Website aufgrund einer Barriere nicht nutzen können, stellen wir Ihnen die benötigten Informationen nach Möglichkeit in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die nachfolgend genannte Kontaktstelle und teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. August 2026 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung anhand einer technischen und redaktionellen Stichprobe. Untersucht wurden insbesondere die Dokument- und Überschriftenstruktur, die Auszeichnung von Seitenbereichen, die Tastaturbedienbarkeit, bewegte Inhalte, Formulare, Alternativtexte und Linkbezeichnungen.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf www.kultur-euskirchen.de aufgefallen? Benötigen Sie Informationen oder Dokumente in einer barrierefreien Form?
Dann kontaktieren Sie uns bitte. Nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Internetadresse und beschreiben Sie kurz, welche Barriere aufgetreten ist.
Kreisstadt Euskirchen
Stadtbetrieb Kultureinrichtungen
Bereich Veranstaltungsstätten
Wilhelmstraße 32–34
53879 Euskirchen
Telefon: 02251 77246-0
E-Mail: kultur@euskirchen.de
Kontaktformular: https://www.kultur-euskirchen.de/kontakt
Wir bearbeiten Ihre Hinweise und Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist. Abhängig vom Umfang und von der Komplexität der Anfrage kann die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern. Ist innerhalb dieses Zeitraums keine abschließende Bearbeitung möglich, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Ombudsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle unterstützt eine außergerichtliche Klärung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Ombudsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik